Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876450 |
Fax: | 0366187677401 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf |
Telefon: | 03662552015 |
Fax: | 03662552023 |
E-Mail: | krause@langenwetzendorf.de |
Anschrift: | Markt 1, 07570 Weida |
Telefon: | 03660354205 |
Fax: | 03660362257 |
E-Mail: | bauamt@weida.de |
Anschrift: | Am Markt 2, 07980 Berga/Elster |
Telefon: | 03662360726 |
Fax: | 03662360777 |
E-Mail: | bauamt@stadtbw.de |
Anschrift: | Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662848300 |
Fax: | 03662897395 |
E-Mail: | poststelle@zeulenroda-triebes.de |
Anschrift: | Poststraße 8, 07570 Wünschendorf |
Telefon: | 03660388245 |
Fax: | 03660388246 |
E-Mail: | verwaltungsgemeinschaft@wuenschendorf.de |
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Hain ist eine Gemeinde im Thüringer Schiefergebirge im Landkreis Greiz, nahe Hohenleuben gelegen. Die erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist auf das Jahr 1462 datiert. Besonders erwähnenswert sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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