Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain |
Telefon: | 0344978100 |
Fax: | 03449781018 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de |
Anschrift: | Amtsplatz 8, 04626 Schmölln |
Telefon: | 03447586477 |
Fax: | 03447586495 |
E-Mail: | umwelt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447594830 |
Fax: | 03447594839 |
E-Mail: | info@stadt-altenburg.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880541 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | stadt@Frohburg.de |
Anschrift: | Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau |
Telefon: | 0375836700 |
Fax: | 0375836799 |
Anschrift: | Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714886701 |
Fax: | 03714886799 |
E-Mail: | gruenflaechenamt@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau |
Telefon: | 0375440226200 |
Fax: | 0375440226219 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
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Frohnsdorf ist eine Gemeinde im Altenburger Land des Freistaates Thüringen. Die Nennung in einer Urkunde erfolgte bereits im Jahr 1336. Frohnsdorf wird auch als Straßendorf bezeichnet. Im Ortsteil...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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