Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 045311601332 |
Fax: | 04531160771332 |
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausallee 50, 22846 Norderstedt |
Telefon: | 04053595476 |
Fax: | 0405264435 |
E-Mail: | info@norderstedt.de |
Anschrift: | Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@wandsbek.hamburg.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, 21031 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@bergedorf.hamburg.de |
Anschrift: | Bebelallee 22, 20249 Hamburg |
Telefon: | 040428043919 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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1263 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Hammoor liegt östlich von Bargteheide im Kreis Stormarn. Das Ortsbild ist stark durch die Kirche zu Hammoor geprägt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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