Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Südergraben 22, 24937 Flensburg |
Telefon: | 0461890 |
Fax: | 046189434 |
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Anschrift: | Lollfuß 78, 24837 Schleswig |
Telefon: | 046218150 |
Fax: | 04621815311 |
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Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll |
Telefon: | 046616090 |
Fax: | 04661609251 |
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Anschrift: | Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum |
Telefon: | 048416930 |
Fax: | 04841693100 |
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Anschrift: | Reeperbahn 45-47, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 043517153 |
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ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Nur etwa 7 km westlich von Flensburg liegt die Gemeinde Handewitt, ganz in der Nähe der dänischen Grenze. Der bekannte Autor und Pastor Friedrich Breckling (1673- ) stammte aus Handewitt.
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Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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