Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 04331202651 |
Fax: | 04331202205 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stettiner Str. 30, 25746 Heide |
Telefon: | 0481971276 |
Fax: | 0481971499 |
E-Mail: | info@dithmarschen.de |
Anschrift: | St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187337 |
E-Mail: | kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de |
Anschrift: | Marktstr. 6, 25813 Husum |
Telefon: | 04841670 |
Fax: | 0484167281 |
E-Mail: | info@nordfriesland.de |
Anschrift: | Adenauerallee 8, 25524 Itzehoe |
Telefon: | 0482169501 |
Fax: | 0482169356 |
E-Mail: | verkehrsaufsicht@steinburg.de |
Anschrift: | Plöner Str. 27, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043219420 |
Fax: | 043219422090 |
E-Mail: | stadt@neumuenster.de |
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Sophienhamm an der Eider liegt unweit des Hohner Sees, westlich von Rendsburg. Das Naturschutzgebiet Hartshooper Moor macht die Gemeinde zu einem beliebten Ausflugsziel für Erholung Suchende.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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