Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf |
Telefon: | 04346910 |
Fax: | 0434691254 |
E-Mail: | poststelle@amtdw.landsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sturenhagener Weg 14, 24229 Dänischenhagen |
Telefon: | 043498090 |
Fax: | 04349809925 |
E-Mail: | info@amt-daenischenhagen.de |
Anschrift: | Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz |
Telefon: | 04313201152 |
Fax: | 04313201260 |
E-Mail: | info@altenholz.de |
Anschrift: | Holm 13, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 0435173790 |
Fax: | 043517379190 |
E-Mail: | mail@amt-schlei-ostsee.de |
Anschrift: | Kopperpahler Allee 5, 24119 Kronshagen |
Telefon: | 043158660 |
Fax: | 04315866200 |
E-Mail: | info@kronshagen.de |
Anschrift: | Westring 481, 24118 Kiel |
Telefon: | 043183808 |
E-Mail: | friedhoefe@kiel.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Etwa 22 km östlich von Eckernförde ist die Gemeinde Osdorf gelegen. Schon 1401 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Das Gut Borghorst ist besonders attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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