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Anschrift: | Schleswiger Straße 18, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 04351757640 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312020 |
Fax: | 04331202463 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel |
Telefon: | 04319012432 |
Fax: | 043190161054 |
E-Mail: | jugendamt@kiel.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
Anschrift: | Plöner Straße 2, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043219422020 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | asd@neumuenster.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743551 |
Fax: | 04522743401 |
E-Mail: | jugendamt@kreis-ploen.de |
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Nordwestlich von Kiel befindet sich die Gemeinde Lindau im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der sagenumworbene Teufelsstein ist einen Besuch wert: Geschichten zufolge soll dieser Schuld am Schiefstand des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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