Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Barmstedter Straße 3, 25364 Brande-Hörnerkirchen |
Telefon: | 04127318 |
Fax: | 04127978157 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 60, 25462 Amt Pinnau |
Telefon: | 0410179720 |
Fax: | 041017972248 |
E-Mail: | info@amt-pinnau.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 24, 25462 Rellingen |
Telefon: | 04101207682 |
Fax: | 04101206162 |
E-Mail: | info@friedhof-rellingen.de |
Anschrift: | Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek |
Telefon: | 04101491211 |
Fax: | 04101491212 |
E-Mail: | info@halstenbek.de |
Anschrift: | Rathausallee 50, 22846 Norderstedt |
Telefon: | 040535950 |
Fax: | 0405264435 |
E-Mail: | info@norderstedt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 25451 Quickborn |
Telefon: | 041066110 |
Fax: | 04106611400 |
E-Mail: | info@quickborn.de |
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Nördlich von Hamburg ist Bönningstedt gelegen. 1369 fand die Gemeinde erstmals schriftliche Erwähnung. Der Ort zeichnet sich durch ein reges Vereinsleben aus.
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Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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