Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413000 |
Fax: | 037413004000 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dr.-Scheube-Str. 6, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876613 |
Fax: | 0366187677601 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Anschrift: | Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau |
Telefon: | 0375440226200 |
Fax: | 0375440226219 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
Anschrift: | Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau |
Telefon: | 0375833601 |
Fax: | 0375833636 |
E-Mail: | umwelt@zwickau.de |
Anschrift: | Amtsplatz 8, 04626 Schmölln |
Telefon: | 03447586477 |
Fax: | 03447586495 |
E-Mail: | umwelt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Amthorstraße 11, 07545 Gera |
Telefon: | 03658384201 |
Fax: | 03658384205 |
E-Mail: | umwelt@gera.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Reichenbach ist auch als „Große Kreisstadt“ bekannt und liegt ca. 18km von Plauen entfernt. Reichenbach wurde 1212 gegründet und ist gegliedert in die Ortsteile Friesen, Brunn, Rotschau und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
|