Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 08626 Adorf |
Telefon: | 03742357517 |
Fax: | 03742357536 |
E-Mail: | rathaus@adorf-vogtland.de |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413000 |
Fax: | 037413004000 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen |
Telefon: | 03742241401 |
Fax: | 03742241499 |
E-Mail: | info@markneukirchen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster |
Telefon: | 03743756620 |
Fax: | 03743756688 |
E-Mail: | buergermeister@badelster.de |
Anschrift: | Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtland |
Telefon: | 037464870128 |
Fax: | 037464870100 |
E-Mail: | post@stadt-schoeneck.de |
Anschrift: | Adorfer Straße 1, 08648 Bad Brambach |
Telefon: | 037438219791 |
Fax: | 03743820328 |
E-Mail: | sekretariat@bad-brambach.de |
Anschrift: | Markt 1, 08606 Oelsnitz |
Telefon: | 03742173128 |
Fax: | 03742173111 |
E-Mail: | ob@oelsnitz.de |
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Adorf entstand schon um 1200 an der Straße von Plauen nach Eger und umfasst die Orte Arnsgrün, Gettengrün, Remtengrün, Leubetha, Sorge, Jugelsburg, Rebersreuth und Freiburg. Der historische Marktplatz...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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