Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brückenstr. 1, 09599 Freiberg |
Telefon: | 037313790 |
Fax: | 037313799881 |
E-Mail: | poststelle@fa-freiberg.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Robert-Koch-Str. 17, 09648 Mittweida |
Telefon: | 037279870 |
Fax: | 03727987333 |
E-Mail: | poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Burgstraße 31, 04720 Döbeln |
Telefon: | 0343165330 |
Fax: | 03431653444 |
E-Mail: | poststelle@fa-doebeln.smf.sachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 17, 09405 Zschopau |
Telefon: | 037252930 |
Fax: | 037252931070 |
E-Mail: | poststelle@fa-zschopau.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Rabenerstraße 1, 01069 Dresden |
Telefon: | 035146910 |
Fax: | 035146919999 |
E-Mail: | poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Rabenerstraße 1, 01069 Dresden |
Telefon: | 035146910 |
Fax: | 035146919000 |
E-Mail: | poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Str. 23, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217180 |
Fax: | 035217182000 |
E-Mail: | poststelle@fa-meissen.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714670 |
Fax: | 03714679000 |
E-Mail: | poststelle@fa-chemnitz-mitte.smf.sachsen.de |
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Bereits im Jahre 1213 fand Weißenborn urkundliche Erwähnung. Die Gemeinde im Tal der Freiberger Mulde befindet sich im nördlichen Osterzgebirge. Das Schloss Weißenborn ist eine der bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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