Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 54, 02779 Großschönau |
Telefon: | 03584131018 |
Fax: | 03584131050 |
E-Mail: | info@grossschoenau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf |
Telefon: | 03583501321 |
Fax: | 03583501319 |
E-Mail: | gemeinde@mittelherwigsdorf.de |
Anschrift: | Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz |
Telefon: | 03584222394 |
Fax: | 03584222399 |
E-Mail: | kassenverwaltung@oderwitz.de |
Anschrift: | Oberer Viebig 2a, 02785 Olbersdorf |
Telefon: | 03583698530 |
Fax: | 03583698513 |
E-Mail: | info@olbersdorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 9, 02794 Leutersdorf |
Telefon: | 03586330716 |
Fax: | 03586330719 |
E-Mail: | kasse@gv-leutersdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf |
Telefon: | 03586451521 |
Fax: | 03586451545 |
E-Mail: | kasse@seifhennersdorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Etwa 10 km westlich von Zittau, nahe der tschechischen Grenze befindet sich Hainewalde. Attraktiv für Besucher ist der Ort durch viele Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel was Wasserschloss, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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