Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sollnitzer Allee 2, 06842 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 039150741840 |
Fax: | 039150741849 |
E-Mail: | poststelle.za-dessau@zoll.bund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Str. des 17. Juni Nr. 1, 04425 Taucha |
Telefon: | 03429850930 |
Fax: | 03429850950 |
E-Mail: | poststelle.za-taucha@zoll.bund.de |
Anschrift: | Hans-Wittwer-Str. 6, 04435 Schkeuditz |
Telefon: | 0342047030 |
Fax: | 034204703260 |
E-Mail: | poststelle.za-leipzig-flughafen@zoll.bund.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 7, 04129 Leipzig |
Telefon: | 0341128300701 |
Fax: | 03416885537 |
E-Mail: | zfa-dresden@zoll.de-mail.de |
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Anno 1378 hatte Radis seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ortsteil von Kemberg befindet sich nur ca. 20 km von Lutherstadt Wittenberg entfernt, am Rand des Naturparks Dübener Heide. Große Bekanntheit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Zollbehörden sind örtliche Bundesfinanzbehörden, die innerhalb der Bundeszollverwaltung den Hauptzollämtern unterstehen.
Zollämter haben zwei wesentliche Zuständigkeitsbereiche: die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung. Die Einfuhrabfertigung umfasst u. a. Aufgaben der Warenerfassung, Berechnung der Einfuhrabgaben sowie die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung.
Die untere Verwaltungsstufe und zugleich die örtlichen Behörden der Hauptzollämter mit Zollfahndungsämtern und Zollämtern. Auf der mittleren Verwaltungsstufe sind das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektionen angeordnet. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Durchführung von Zollkontrollen ist eine Hauptaufgabe der Zollämter. Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, Waren und Beförderungspapieren beim Übertritt einer Zollgrenze. Zollkontrollen werden allgemein von Zollbeamten durchgeführt.
Bei der Bestimmung der Reisefreimengen ist zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu unterscheiden. Normalerweise sind Reisefreimengen auf verbrauchsteuerpflichtige Waren beschränkt.
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