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Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Telefon: | 034918063300 |
Fax: | 034918061590 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde-wb@landkreis-wittenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535464400 |
Fax: | 03535464448 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Anschrift: | Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch |
Telefon: | 034217585302 |
Fax: | 03421758855310 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch |
Telefon: | 034217580 |
Fax: | 03421758851310 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
Anschrift: | August-Bebel-Platz 16, 06844 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402042033 |
Fax: | 03402042692033 |
E-Mail: | ordnungsamt@dessau-rosslau.de |
Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716082108 |
Fax: | 033716089030 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de |
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Am Rand des Naturparks Dübener Heide liegt Priesitz. 1290 erstmals urkundlich erwähnt, ist Priesitz heute vor allem durch das alljährliche Seefest bekannt und Ortsteil von Bad Schmiedeberg.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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