Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 039286840 |
Fax: | 03471684561010 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Anschrift: | Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten |
Telefon: | 039262877333 |
Fax: | 039262877133 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 06420 Könnern |
Telefon: | 034691515110 |
Fax: | 034691515555 |
E-Mail: | info@stadt-koennern.de |
Anschrift: | Markt 1, 06347 Gerbstedt |
Telefon: | 03478361118 |
Fax: | 03478361127 |
E-Mail: | info@stadt-gerbstedt.de |
Anschrift: | Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 034716590 |
Fax: | 03471622127 |
E-Mail: | stadt@bernburg.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 06333 Hettstedt |
Telefon: | 03476801167 |
Fax: | 03476801165 |
E-Mail: | standesamt@hettstedt.de |
Anschrift: | Eislebener Straße 2, 06333 Quenstedt |
Telefon: | 0347396220 |
Fax: | 03473962228 |
E-Mail: | post@arnstein-harz.de |
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Alsleben (Saale) im Salzlandkreis liegt am Westufer der unteren Saale. Bereits 979 gab es an diesem Ort ein Benediktinerkloster, welches 1104 einem Brand zum Opfer fiel. Als Partnergemeinde von Alsleben ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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