Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kloster 4, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461401501 |
Fax: | 03461401502 |
E-Mail: | jugendamt@saalekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstraße 3, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461445800 |
E-Mail: | jugend-sport@merseburg.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445731311 |
Fax: | 03445731336 |
E-Mail: | jugendamt@blk.de |
Anschrift: | Albert-Schweitzer-Straße 40, 06114 Halle (Saale) |
Telefon: | 03452216992 |
Fax: | 03452215652 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Naumburger Str. 26, 04229 Leipzig |
Telefon: | 03411234641 |
Fax: | 03411234484 |
E-Mail: | jugend-familie@leipzig.de |
Anschrift: | Goethestraße 12, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170433 |
Fax: | 03669170166 |
E-Mail: | ja@lrashk.thueringen.de |
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Braunsbedra im Saalekreis liegt ca. 25km südlich von Halle (Saale), nahe dem berühmten Geiseltalsee. Schon zwischen 881 und 899 wurde Braunsbedra erstmals urkundlich erwähnt als zehntpflichtiger Ort im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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