Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Thüringer Str. 16, 06112 Halle |
Telefon: | 03452200 |
Fax: | 03452205030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Geusaer Str. 88, 06217 Merseburg |
Telefon: | 034612810 |
Fax: | 03461281185 |
E-Mail: | ag-mer@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Friedensstr. 40, 06295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 034756576 |
Fax: | 03475696689 |
E-Mail: | ag-eil@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Lindenstr. 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen |
Telefon: | 034933640 |
Fax: | 03493364165 |
E-Mail: | ag-btf@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Friedhofstr. 48, 06366 Köthen |
Telefon: | 034964220 |
Fax: | 03496422150 |
E-Mail: | ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Friedrichsstr. 18, 06667 Weißenfels |
Telefon: | 034433840 |
Fax: | 03443384226 |
E-Mail: | ag-wsf@justiz.sachsen-anhalt.de |
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Halle an der Saale ist eines der drei Oberzentren von Sachsen-Anhalt und liegt in der "Metropolregion Sachsendreieck". Halle wurde schon 1281 als Mitglied der Hanse urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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