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Fahrschule in Halle (Saale) im Branchenbuch


Fahrschule Olaf Manske im Branchenbuch Halle (Saale)

Südstadtring 90, 06128 Halle (Saale)


0345 1216654


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Olaf Manske in Halle (Saale) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Olaf Manske

Herzlich willkommen
bei der Fahrschule Olaf Manske Dipl.-Ing (FH) Olaf Manske

Dipl.-Ing. (FH) Olaf Manske
Fahrlehrer seit 1983
Der Erwerb des Führerscheins ist für jeden ein besonderes Ereignis. Das intensive Kennenlernen und Erlernen von Verkehrsregeln und Technik, das Fahren von PKW, Motorrad oder Moped ist für die meisten völliges "Neuland".
Um so wichtiger ist es, dass die Fahrschule Ihres Vertrauens über langjährige Erfahrung, Kompetenz und das nötige Know how verfügt. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Wir begleiten Sie professionell von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreich abgelegten Fahrprüfung. Für Menschen mit Behinderung bieten wir verschiedene Möglichkeiten zum erfolgreichen Führerscheinerwerb. Mit DriversCam bieten wir Ihnen zusätzlich eine ideale Vorbereitung und sinnvolles Training für die praktische Prüfung.
Unterrichtszeiten theoretischer Unterricht:
5 Wochen, Montag und Mittwoch
jeweils von 18.00 - 20.15 Uhr
Unterrichtszeiten theoretischer Unterricht:
7 Tage von 08.00 -11.15 Uhr
Oder Sie beginnen zu einem von Ihnen bestimmten Termin.
Da unsere Lehrgänge rollend laufen, ist ein Soforteinstieg immer möglich.

Anschrift

StraßeSüdstadtring 90
PLZ, Ort06128 Halle (Saale)
Koordinaten51.4478,11.9587
KFZ-Navigation51.4478,11.9587

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:00 - 18:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch15:00 - 18:00
Donnerstaggeschlossen
Freitag15:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Bürozeiten: Montag - Mittwoch - Freitag von 15-18 Uhr. Und nach Vereinbarung

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule, Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM, Klasse B
ProdukteKlasse A1 Leichtkrafträder bis 125 cm, Klasse A2 Krafträder bis 35 kw / 48 PS, Klasse A Krafträder mit offener Leistung, Klasse AM Kleinkraftrad/Roller, Klasse B PKW für Körperbehinderte, Klasse B PKW mit Automatikgetriebe, Klasse B PKW mit Schaltgetriebe
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Bargeld

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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