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Der Gewerbeeintrag Fahrschule Olaf Manske in Halle (Saale) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule Olaf Manske
Herzlich willkommen bei der Fahrschule Olaf Manske Dipl.-Ing (FH) Olaf Manske
Dipl.-Ing. (FH) Olaf Manske Fahrlehrer seit 1983 Der Erwerb des Führerscheins ist für jeden ein besonderes Ereignis. Das intensive Kennenlernen und Erlernen von Verkehrsregeln und Technik, das Fahren von PKW, Motorrad oder Moped ist für die meisten völliges "Neuland". Um so wichtiger ist es, dass die Fahrschule Ihres Vertrauens über langjährige Erfahrung, Kompetenz und das nötige Know how verfügt. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir begleiten Sie professionell von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreich abgelegten Fahrprüfung. Für Menschen mit Behinderung bieten wir verschiedene Möglichkeiten zum erfolgreichen Führerscheinerwerb. Mit DriversCam bieten wir Ihnen zusätzlich eine ideale Vorbereitung und sinnvolles Training für die praktische Prüfung. Unterrichtszeiten theoretischer Unterricht: 5 Wochen, Montag und Mittwoch jeweils von 18.00 - 20.15 Uhr Unterrichtszeiten theoretischer Unterricht: 7 Tage von 08.00 -11.15 Uhr Oder Sie beginnen zu einem von Ihnen bestimmten Termin. Da unsere Lehrgänge rollend laufen, ist ein Soforteinstieg immer möglich.
Bürozeiten:
Montag - Mittwoch - Freitag von 15-18 Uhr.
Und nach Vereinbarung
Weitere Informationen
Stichwörter
Fahrschule, Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM, Klasse B
Produkte
Klasse A1 Leichtkrafträder bis 125 cm, Klasse A2 Krafträder bis 35 kw / 48 PS, Klasse A Krafträder mit offener Leistung, Klasse AM Kleinkraftrad/Roller, Klasse B PKW für Körperbehinderte, Klasse B PKW mit Automatikgetriebe, Klasse B PKW mit Schaltgetriebe
Halle an der Saale ist eines der drei Oberzentren von Sachsen-Anhalt und liegt in der "Metropolregion Sachsendreieck". Halle wurde schon 1281 als Mitglied der Hanse urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Halle (Saale) im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.