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Anschrift: | Bahnhofstraße 35, 06618 Naumburg/Saale |
Telefon: | 03452130 |
Fax: | 03445249529 |
E-Mail: | naumburg-aub@drv-md.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Maxim-Gorki-Straße 14, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 039173990 |
Fax: | 0391739926190 |
E-Mail: | magdeburg-aub@drv-md.de |
Anschrift: | Am alten Theater 6, 39104 Magdeburg |
Telefon: | 08003007009 |
Fax: | 03917370815 |
E-Mail: | cottbus@kbs.de |
Anschrift: | Markt 1, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 0800100048010 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratung.in.braunschweig@drv-bsh.de |
Anschrift: | Markt 1, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 0800100048010 |
E-Mail: | beratung.in.braunschweig@drv-bsh.de |
Anschrift: | Woort 3, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 03452130 |
Fax: | 03941573270730 |
E-Mail: | halberstadt-aub@drv-md.de |
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Der flächenmäßig zweitgrößte Landkreis Sachsen-Anhalts, Börde, befindet sich im Westen des Bundeslandes und umfasst folgende Einheitsgemeinden bzw. Städte: Barleben, Haldensleben, Hohe Börde, Niedere...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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