Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472404150 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | migration@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg |
Telefon: | 03915404389 |
Fax: | 03915404350 |
E-Mail: | ABH-Zentrale@ewo.magdeburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219493200 |
Fax: | 039219499532 |
E-Mail: | post@lkjl.de |
Anschrift: | Südertor 6, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 053511211116 |
Fax: | 053511211608 |
E-Mail: | abh@landkreis-helmstedt.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 0394159704509 |
Fax: | 0394159704333 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-hz.de |
Anschrift: | Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 034716841563 |
Fax: | 03471684561301 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@kreis-slk.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Einheitsgemeinde im Landkreis Börde befindet sich an der Magdeburger Börde. Sie wird von der Beber durchflossen. Gebildet wurde die Einheitsgemeinde aus dem Orten der früheren Verwaltungsgemeinschaft...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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