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Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472404318 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | gesundheit@landkreis-boerde.de |
Anschrift: | Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben |
Telefon: | 0390472406420 |
Fax: | 0390472406600 |
E-Mail: | gesundheitsamt@boerdekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg |
Telefon: | 03915406009 |
Fax: | 03915406006 |
E-Mail: | gesundheitswesen@magdeburg.de |
Anschrift: | Südertor 6, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 053511210 |
Fax: | 053511211600 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de |
Anschrift: | Rosenweg 1 a, 38446 Wolfsburg |
Telefon: | 05361115 |
Fax: | 05361281500 |
E-Mail: | servicecenter@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Wendstraße 30, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931607901 |
Fax: | 03931607902 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Haldensleben im Landkreis Börde liegt am Mittellandkanal und an der Ohre. Haldensleben ist gegliedert in die Ortsteile Hundisburg, Satuelle, Uthmöden und Wedringen. Schon 966 wurde Haldensleben erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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