Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen |
Telefon: | 03494300870349323004 |
Fax: | 034946660111 |
E-Mail: | info@bitterfeld-wolfen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt |
Telefon: | 0349782650 |
Fax: | 03497826555 |
E-Mail: | info@suedliches-anhalt.de |
Anschrift: | Markt 12, 06780 Zörbig |
Telefon: | 034956600 |
Fax: | 03495660111 |
E-Mail: | info@stadt-zoerbig.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna |
Telefon: | 03493801561 |
Fax: | 0349380142 |
E-Mail: | info@sandersdorf-brehna.de |
Anschrift: | Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz |
Telefon: | 03490641218 |
Fax: | 03490641249 |
E-Mail: | info@raguhn-jessnitz.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Strasse 32e, 06386 Osternienburger Land |
Telefon: | 03497328252 |
Fax: | 03497328248 |
E-Mail: | info@osternienburgerland.de |
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Zwischen Bitterfeld-Wolfen und Köthen ist Zehbitz gelegen. Der Ortsteil von Südliches Anhalt fand vermutlich 1469 seine urkundliche Ersterwähnung. Ein Besuch der Zehbitzer Kirche ist sehr lohnenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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