Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt |
Telefon: | 03923754233 |
Fax: | 03923754100 |
E-Mail: | info@stadt-zerbst.de |
Anschrift: | Am Flugplatz 1, 06366 Köthen |
Telefon: | 03496600 |
E-Mail: | post@anhalt-bitterfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402042063 |
Fax: | 03402042163 |
E-Mail: | bauordnungsamt@dessau-rosslau.de |
Anschrift: | Wiesenburger Straße 6, 14806 Belzig |
Telefon: | 03384194604 |
Fax: | 0338419466604 |
E-Mail: | hochbau@bad-belzig.de |
Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654213 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@amt-ziesar.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 39291 Möckern |
Telefon: | 039221950 |
E-Mail: | info@stadt-moeckern.de |
Anschrift: | Großstr. 6, 14823 Niemegk |
Telefon: | 03384362716 |
Fax: | 03384362789 |
E-Mail: | post@amt-niemegk.de |
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Reuden hatte 1530 seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ortsteil von Zerbst im Hohen Fläming liegt nahe der brandenburgischen Landesgrenze. Die Geschichtsdenkmale im Ortsgebiet sind sehr sehenswert.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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