Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 3, 39619 Arendsee |
Telefon: | 03938497617 |
Fax: | 03938497666 |
E-Mail: | info@stadt-arendsee.de |
Anschrift: | Am Schulwall 1, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 0390165115 |
Fax: | 0390165199 |
E-Mail: | kasse@salzwedel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Springstraße 14, 29471 Gartow |
Telefon: | 058468221 |
Fax: | 058468255 |
Anschrift: | Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen (Altmark) |
Telefon: | 03938698226 |
Fax: | 03938698290 |
E-Mail: | info@vgem-seehausen.de |
Anschrift: | Theodor-Körner-Straße 14, 29439 Lüchow (Wendland) |
Telefon: | 05841126210 |
Fax: | 058411269210 |
E-Mail: | silke.hartwig@luechow-wendland.de |
Anschrift: | Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde) |
Telefon: | 03908097135 |
Fax: | 03908097153 |
E-Mail: | rathaus@stadt-kalbe-milde.de |
Anschrift: | Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 03908997634 |
Fax: | 0390892137 |
E-Mail: | kontakt@stadt-bismark.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Kläden in der Nähe von Arendsee liegt am Landschaftsschutzgebiet Arendsee, welches über zahlreiche Reitwege erkundet werden kann. Historische Bauwerke wie Fachwerkhäuser und die Feldsteinkirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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