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Die Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach ist im Allgemeinen mit der Verwaltung und Unterhaltung der Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen des Ortes betraut. In der Regel ist die Bestattung in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung vorzunehmen, nachdem die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt geschehen ist.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Friedhofsamt-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Friedhofsverwaltung Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Ransbach-Baumbach im Westerwaldkreis wurde schon 1330 urkundlich erwähnt und liegt inmitten des Kannenbäckerlandes. Ransbach-Baumbach ist bekannt für seine zahlreichen Töpfereien, den Aussichtsturm auf...
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Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.