Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kyllweg 1, 54568 Gerolstein |
Telefon: | 06591130 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm |
Telefon: | 065519430 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 53925 Kall |
Telefon: | 0242148201 |
Anschrift: | Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld |
Telefon: | 065509740 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Mainzer Straße 25, 54550 Daun |
Telefon: | 065929330 |
Fax: | 0 |
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Anschrift: | Kirchstraße 15, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305303 |
Fax: | 0 |
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Am Rande der Schnee-Eifel liegt Hallschlag. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Sehenswert sind insbesondere das Pilgerkreuz an der Straße nach Ormont, die ehemaligen Westwallanlagen und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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