Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 06517150 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 06782150 |
Fax: | 0678215190 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-birkenfeld.de |
Anschrift: | Am Augustinerhof 3, 54290 Trier |
Telefon: | 06517180 |
Fax: | 06517184100 |
E-Mail: | rathaus@trier.de |
Anschrift: | Am Bergwerk Reden 11, 66117 Saarbrücken |
Telefon: | 06815012484 |
Fax: | 06815012620 |
E-Mail: | poststelle@denkmal.saarland.de |
Anschrift: | Am Bergwerk Reden 11, 66578 Schiffweiler |
Telefon: | 06815012484 |
Fax: | 06815012620 |
E-Mail: | poststelle@denkmal.saarland.de |
Anschrift: | Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel |
Telefon: | 063814240 |
Fax: | 06381424440 |
E-Mail: | buergerbuero@kv-kus.de |
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Grimburg besitzt große Bekanntheit durch die Burg Grimburg. Diese wurde vor 1190 erbaut. Der Ort Grimburg im Hunsrück ist Teil der Verbandsgemeinde Hermeskeil.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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