Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715306 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Grüneberg 90, 54292 Trier |
Telefon: | 06517180 |
Fax: | 06517184100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Trierer Straße 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561153110 |
Fax: | 06561151000 |
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Anschrift: | Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571142239 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Anschrift: | Freiherr-von-Stein-Str. 64, 66693 Mettlach |
Telefon: | 068648360 |
Fax: | 068648329 |
E-Mail: | bauamt@mettlach.de |
Anschrift: | Am Gaswerk 3, 66663 Merzig |
Telefon: | 0686180200 |
Fax: | 0686180199 |
E-Mail: | bauunterhaltung@merzig-wadern.de |
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Aach bei Trier ist der Verbandsgemeinde Trier-Land zugehörig und liegt in der Südeifel. Bereits im Jahre 953 wurde Aach erstmals urkundlich erwähnt. Überregionale Bekanntheit besitzt das Aacher...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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