Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 063929150 |
Fax: | 06392915160 |
E-Mail: | poststelle@hauenstein.rlp.de |
Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
Fax: | 06331809108 |
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196311 |
Fax: | 0639191960311 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 06346301140 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 06343701310 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | stadt.bad-bergzabern@vgbza.de |
Anschrift: | Am Rathaus 9, 66976 Rodalben |
Telefon: | 06331234157 |
Fax: | 06331234105 |
E-Mail: | info@rodalben.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 06331872123 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
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Hauenstein ist ein Luftkurort sowie ein Schuhort im Landkreis Südwestpfalz. Zahlreiche sehenswerte Bauwerke sind in Hauenstein zu finden, wie zum Beispiel die St. Bartholomäus-Kirche, das Kloster der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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