Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen |
Telefon: | 064869179206 |
Fax: | 064869171199 |
E-Mail: | post@vg-aar-einrich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod |
Telefon: | 061207925 |
Fax: | 061207955 |
E-Mail: | info@heidenrod.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 65326 Aarbergen |
Telefon: | 061202738 |
Fax: | 061202744 |
E-Mail: | info@aarbergen.de |
Anschrift: | Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein |
Telefon: | 06120290 |
Fax: | 061202940 |
E-Mail: | info@hohenstein-hessen.de |
Anschrift: | Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124500157 |
Fax: | 06124500199 |
E-Mail: | Friedhof@bad-schwalbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten |
Telefon: | 0677280244 |
Fax: | 0677280226 |
E-Mail: | post@vg-nastaetten.de |
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Reckenroth ist der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis zugehörig. 1235 erstmals urkundlich genannt, war Reckenroth bis 1479 Teil des Herrschaftsgebietes der Grafen von Katzenelnbogen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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