Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez |
Telefon: | 064325010 |
Fax: | 06432501242 |
E-Mail: | verwaltung@vgdiez.de |
Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 39, 65604 Elz |
Telefon: | 06431957550 |
Fax: | 06431957556 |
E-Mail: | torsten.wahler@elz-ww.de |
Anschrift: | Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 06431296273 |
Fax: | 06431296494 |
E-Mail: | info@limburg-weilburg.de |
Anschrift: | Über der Lahn 1, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 064312030 |
Fax: | 06431203367 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Untermarkt 1, 65589 Hadamar |
Telefon: | 0643389144 |
Fax: | 0643389163 |
E-Mail: | stadtverwaltung@hadamar.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod |
Telefon: | 06435508300 |
Fax: | 06435508750 |
E-Mail: | poststelle@wallmerod.de |
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Hambach im Rhein-Lahn-Kreis liegt an den Ausläufern des Westerwalds und gehört zur Verbandsgemeinde Diez. Schon 1290 wurde Hambach erstmalig urkundlich erwähnt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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