Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | info@kvmyk.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 47, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611291502 |
Fax: | 02611291500 |
E-Mail: | umweltamt@stadt.koblenz.de |
Anschrift: | Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124510373 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | umwelt@rheingau-taunus.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602124270 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Anschrift: | Grabenstraße 10, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 064312960 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@limburg-weilburg.de |
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Hainau fand 922 seine erste urkundliche Erwähnung. Der Ort im Taunus ist der Verbandsgemeinde Nastätten zugehörig. Ehemals hieß der Ort Pissighofen und besitzt seit der zweiten Hälfte des 20...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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