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Anschrift: | Landauer Straße 18, 66482 Zweibrücken |
Telefon: | 063328062204 |
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Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht |
Telefon: | 06325181146 |
Fax: | 06325181200 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Poststraße 23, 67480 Edenkoben |
Telefon: | 06323959113 |
Fax: | 06323959299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim |
Telefon: | 063539357225 |
Fax: | 06353935751 |
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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06232172881 |
Fax: | 06232172128 |
E-Mail: | aub-stelle-speyer@drv-rlp.de |
Anschrift: | Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232172881 |
Fax: | 0623217122881 |
E-Mail: | aub-stelle-speyer@drv-rlp.de |
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Neustadt an der Weinstraße ist ein Zentrum der deutschen Weinindustrie und somit auch sehr bekannt für das Deutsche Weinlesefest. Am Rande des Pfälzerwaldes gelegen, liegt die Stadt am Speyerbach und am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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