Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Augustastr. 6, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Stadtgraben 2-4, 66111 Saarbrücken |
Telefon: | 068150100 |
Fax: | 06815016646 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hafenstr. 18, 66111 Saarbrücken |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Vogelsbüscher Weg, 66687 Wadern |
Telefon: | 03654234600 |
Anschrift: | Sonnenwendstr. 2, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229360 |
Fax: | 06322936288 |
E-Mail: | info@ppa-duew.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hauptstuhl liegt am Rande des Pfälzerwaldes im Landkreis Kaiserslautern. Erstmals fand Hauptstuhl im Jahre 1547 urkundliche Erwähnung. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die katholische Kirche geprägt.
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Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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