Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach |
Telefon: | 07273941028 |
Fax: | 07273941026 |
E-Mail: | edith.stehle@vg-hagenbach.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 07274530 |
Fax: | 0727453229 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein |
Telefon: | 07271131311 |
Fax: | 07271131131 |
E-Mail: | webmaster@woerth.de |
Anschrift: | Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten |
Telefon: | 072429514320 |
Fax: | 072429514105 |
E-Mail: | rathaus@rheinstetten.de |
Anschrift: | Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
Telefon: | 07275960110 |
Fax: | 07275960101 |
E-Mail: | info@vg-kandel.de |
Anschrift: | Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim |
Telefon: | 07271599113 |
Fax: | 07271599115 |
E-Mail: | info@vg-jockgrim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim |
Telefon: | 07245920221 |
Fax: | 07245920258 |
E-Mail: | standesamt@durmersheim.de |
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Hagenbach im Landkreis Germersheim liegt bei Wörth am Rhein und wurde 1146 erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt durch die Lourdesgrotte am Hochufer, die St. Michael-Kirche von 1752 sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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