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Anschrift: | Industriestr. 20, 54634 Bitburg |
Telefon: | 0656196440 |
Fax: | 06561964420 |
E-Mail: | sm-bitburg@lbm-gerolstein.rlp.de |
Anschrift: | Erlenweg 21, 54665 Irrel |
Telefon: | 0652592750 |
Fax: | 06525927520 |
E-Mail: | sm-irrel@lbm-gerolstein.rlp.de |
Anschrift: | Halenbacher Str. 3, 54687 Arzfeld |
Telefon: | 0655092090 |
Fax: | 06550920923 |
E-Mail: | sm-arzfeld@lbm-gerolstein.rlp.de |
Anschrift: | Bademerstr. 77, 54655 Kyllburg |
Telefon: | 0656396700 |
Fax: | 06563967020 |
E-Mail: | sm-kyllburg@lbm-gerolstein.rlp.de |
Anschrift: | Am Sonnenberg 7, 54595 Niederprüm |
Telefon: | 0655195910 |
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E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Dausfelderhöhe 2, 54595 Prüm |
Telefon: | 0655195680 |
Fax: | 06551956820 |
E-Mail: | sm-pruem@lbm-gerolstein.rlp.de |
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Zwischen Enz und Prüm liegt Halsdorf. Der Ort gehört der Verbandsgemeinde Bitburg-Land an. Die Filialkirche von 1726 prägt das Ortsbild maßgeblich. Zudem besitzt Halsdorf durch seine Maikirmes regionale...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenmeisterei dient allgemein als Standort für Material und Personal, die für den Straßenbetriebsdienst benötigt werden.
Primär ist die Straßenmeisterei dafür zuständig, für die Straßenunterhaltung (z. B. durch Streckenwartung, Straßensanierung) zu sorgen. Auch Maßnahmen zur sicheren Verkehrsabwicklung werden von der Straßenmeisterei durchgeführt.
Der Oberbegriff Straßenmeisterei umfasst nicht nur solche Einrichtungen, die für den Straßenbetriebsdienst auf klassifizierten Straßen notwendig sind. Auch Autobahnmeistereien, Brückenmeistereien, Mischmeistereien sowie die Mastermeistereien zählen zu den Straßenmeistereien.
Für die Straßen- und Autobahnmeistereien ist der Winterdienst während der Wintermonate eine Hauptaufgabe. Der Winterdienst dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen.
Die Pflege des Straßenbegleitgrüns ist ebenfalls eine der wichtigsten Zuständigkeiten der Straßenmeisterei. Wenngleich das Straßenbegleitgrün oftmals dem Schutz dient, sind die Straßenverhältnisse regelmäßig hinsichtlich der Sichtbarkeit von Schildern und Verkehrszeichen zu prüfen.
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