Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder |
Telefon: | 067838157 |
Fax: | 067838160 |
E-Mail: | verwaltung@vgv-baumholder.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein |
Telefon: | 06781642150 |
E-Mail: | stadtkasse@idar-oberstein.de |
Anschrift: | Schneewiesenstrasse 21, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 067829900 |
E-Mail: | info@vgv-birkenfeld.de |
Anschrift: | Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Telefon: | 068559736 |
Fax: | 068559777 |
E-Mail: | rathaus@freisen.de |
Anschrift: | An der Burg, 66625 Nohfelden |
Telefon: | 06852885118 |
Fax: | 06852885125 |
E-Mail: | info@nohfelden.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 66869 Kusel |
Telefon: | 063816080210 |
Fax: | 063816080199 |
E-Mail: | info@vgka.de |
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Reichenbach am gleichnamigen Fluss liegt westlich des Feldbergs und ist Teil der Verbandsgemeinde Baumholder. Der Feldberg sollte besucht werden und lädt nicht nur zum Wandern ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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