Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder |
Telefon: | 067838151 |
Fax: | 067838150 |
E-Mail: | verwaltung@vgv-baumholder.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Telefon: | 068559748 |
Fax: | 068559777 |
E-Mail: | rathaus@freisen.de |
Anschrift: | An der Burg, 66625 Nohfelden |
Telefon: | 06852885206 |
Fax: | 06852885125 |
E-Mail: | info@nohfelden.de |
Anschrift: | Schloßstr. 13, 66640 Namborn |
Telefon: | 06857900328 |
Fax: | 06857900320 |
E-Mail: | rathaus@namborn.de |
Anschrift: | Schneewiesenstrasse 21, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 067829900 |
E-Mail: | info@vgv-birkenfeld.de |
Anschrift: | Poststraße 20, 66649 Oberthal |
Telefon: | 06854901732 |
Fax: | 06854901717 |
E-Mail: | rathaus@oberthal.de |
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Hahnweiler im Hunsrück liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Saarland im Landkreis Birkenfeld. Die landschaftlich reizvolle Umgebung des Ortes lädt besonders zum Wandern ein.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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