Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich |
Telefon: | 065711070 |
Fax: | 06571107155 |
E-Mail: | info@vg-wittlich-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 11, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571170 |
Fax: | 06571172900 |
E-Mail: | info@stadt.wittlich.de |
Anschrift: | Leopoldstraße 29, 54550 Daun |
Telefon: | 065929390 |
Fax: | 06592939200 |
E-Mail: | info@vgv.daun.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Telefon: | 026764090 |
Fax: | 02676409500 |
E-Mail: | info@ulmen.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach |
Telefon: | 06541708229 |
Fax: | 06541708248 |
E-Mail: | christmannt@vgtt.de |
Anschrift: | Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues |
Telefon: | 06531540 |
Fax: | 0653154107 |
E-Mail: | info@bernkastel-kues.de |
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Hasborn ist eine Ortsgemeinde in der Vulkaneifel. Bekannt ist Hasborn durch seine vielen Naturdenkmäler, wie zum Beispiel den Eichenhain und den Schanzley. Zudem sind zahlreiche Sehenswürdigkeiten im Ort...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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