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Anschrift: | Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim |
Telefon: | 06751810 |
Fax: | 06751811050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Industriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718031300 |
Fax: | 06718031396 |
E-Mail: | post@kreis-badkreuznach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn |
Telefon: | 06752135126 |
Fax: | 06752135255 |
E-Mail: | verwaltung@kirner-land.de |
Anschrift: | Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim |
Telefon: | 0671371104 |
Fax: | 0671371800 |
E-Mail: | post@vg-ruedesheim.de |
Anschrift: | Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken |
Telefon: | 06382791312 |
Fax: | 0638279123312 |
E-Mail: | info@vg-lw.de |
Anschrift: | Rheingrafenstraße 2, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06708610441 |
Fax: | 06708610600 |
E-Mail: | standesamt@vgvkh.de |
Anschrift: | Brückes 2-8, 55545 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718000 |
Fax: | 0671800345 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-kreuznach.de |
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Bad Sobernheim im Landkreis Bad Kreuznach ist ein anerkannter Kurort an der mittleren Nahe und erhielt schon 1292 die ersten Stadtrechte. Attraktiv für Besucher ist Bad Sobernheim unter anderem für das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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