Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bachstr. 8, 67577 Alsheim |
Telefon: | 062494710 |
E-Mail: | kathkigaalsheim@aol.com |
Anschrift: | Wiesenweg 15, 67582 Mettenheim |
Telefon: | 062424383 |
E-Mail: | kita@mettenheim-rlp.de |
Anschrift: | Götzenstr. 19, 67583 Guntersblum |
Telefon: | 06249909894 |
E-Mail: | kitaspatzennest.guntersblum@web.de |
Anschrift: | Alsheimer Str. 27, 67583 Guntersblum |
Telefon: | 06249902250 |
Anschrift: | Hintergasse 32, 55278 Eimsheim |
Telefon: | 062498299 |
Anschrift: | Kirchgasse 12, 67585 Dorn-Dürkheim |
Telefon: | 067331659 |
E-Mail: | info@kiga-dorn-duerkheim.de |
Anschrift: | Im Bongarten 6, 67595 Bechtheim |
Telefon: | 062423311 |
E-Mail: | kiga@bechtheim.de |
Anschrift: | Kirchstr. 5, 55278 Uelversheim |
Telefon: | 062497244 |
E-Mail: | kigauelv@web.de |
Anschrift: | Gartenfeldstr. 3, 55278 Dolgesheim |
Telefon: | 067336572 |
Alsheim in Rheinhessen ist Teil der Verbandsgemeinde Eich im Landkreis Alzey-Worms. Der Ort zählt zu den bedeutsamsten Weinbaugemeinden Rheinhessens.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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