Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Roßberg 143, 53505 Altenahr |
Telefon: | 026438090 |
Fax: | 0264380925 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft |
Telefon: | 02641800741 |
Fax: | 02641800783 |
E-Mail: | info@gemeinde-grafschaft.de |
Anschrift: | Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 0264187236 |
Fax: | 0264187180 |
E-Mail: | stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de |
Anschrift: | Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim |
Telefon: | 022259170 |
Fax: | 02225917100 |
E-Mail: | stadt.meckenheim@meckenheim.de |
Anschrift: | Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen |
Telefon: | 0263697400 |
Fax: | 0263680146 |
E-Mail: | brohltal@brohltal.de |
Anschrift: | Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg |
Telefon: | 02289544132 |
Fax: | 02289544123 |
E-Mail: | petra.kohlstock@wachtberg.de |
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Im Jahre 1408 fand Rech seine erste schriftliche Dokumentierung. Der Ort an der Ahr liegt am Steinerberg im Ahrgebirge. Ein Besuch der Nepomuk-Brücke, des alten Winzerhauses aus dem 17. Jahrhundert sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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