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Anschrift: | Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Oxfordstraße 19, 53111 Bonn |
Telefon: | 0228776000 |
E-Mail: | antrag-auslaenderamt@bonn.de |
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651883403 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 02251150 |
Fax: | 0225115666 |
E-Mail: | mailbox@kreis-euskirchen◦de |
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied |
Telefon: | 02631803668 |
Fax: | 0263180393222 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
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Im Norden von Rheinland-Pfalz befindet sich der Landkreis Ahrweiler. Dieser umfasst die verbandsfreien Gemeinden Grafschaft, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen sowie Sinzig. Des Weiteren liegen die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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