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Standesämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 6)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon:02921300
Fax:02921302945
E-Mail:info@kreis-soest.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-16 Uhr
Di 7-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-18 Uhr
Anschrift:Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Telefon:02596917129
Fax:02596917139
E-Mail:gemeinde@nordkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr Mi+Fr 8:30-12:30 Uhr Do 7-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick
Telefon:023686910
Fax:02368691298
E-Mail:rathaus@oer-erkenschwick.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8:30-16 Uhr
Do 8:30-17 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 57413 Finnentrop
Telefon:02721512125
Fax:027215129125
E-Mail:rathaus@finnentrop.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00 - 12:30 & 13:30 - 17:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr
Anschrift:Kirchstr. 5, 59399 Olfen
Telefon:02595389133
Fax:02595389233
E-Mail:standesamt@olfen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 9-15, 58540 Meinerzhagen
Telefon:0235477137
Fax:0235477220
E-Mail:post@meinerzhagen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Telefon:02025630
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 3/4, 45657 Recklinghausen
Telefon:02361501781
Fax:02361501782
E-Mail:stadtverwaltung@recklinghausen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Do 8-18 Uhr
Di nach Vereinbarung
Anschrift:Kölner Straße 12, 57439 Attendorn
Telefon:0272264119
Fax:0272264421
E-Mail:stadt@attendorn.online
Öffnungs­zeiten:Mo 7.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Di, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Mi 7.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Anschrift:Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid
Telefon:02191163811
E-Mail:standesamt@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
51 - 60 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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