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Standesämter in Borken (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Standesamt (Im Piepershagen)
0.32 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Im Piepershagen 17, 46325 Borken
Telefon:028619390
Fax:02861939253
E-Mail:stadtpost@borken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Standesamt
5.75 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 46359 Heiden
Telefon:02867977314
Fax:02867977244
E-Mail:m.uebbing@heiden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12:30 Uhr Do 8-12:30 Uhr und 14:30-17:30 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(8)
Standesamt
8.5 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Weseler Str. 19, 46348 Raesfeld
Telefon:028659550
Fax:02865955199
E-Mail:rathaus@raesfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14:30 Uhr - 16:00 Uhr Do 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
(2)
Standesamt
10.45 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Coesfelder Straße 14, 46342 Velen
Telefon:028639260
Fax:02863926299
E-Mail:info@velen.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro Velen:
Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Mo-Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-12 Uhr
(2)
Standesamt
10.51 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn
Telefon:028625820
Fax:0286258258
E-Mail:gemeinde@suedlohn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Standesamt (Rathausplatz)
11.02 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 9, 46414 Rhede
Telefon:028729300
Fax:02872930450
E-Mail:info@rhede.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
(2)
Standesamt
12.99 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Kirchstraße 14, 48734 Reken
Telefon:02864944105
Fax:02864944299
E-Mail:info@reken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 Uhr, Mo 14:00 - 15:30 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(6)
Standesamt
16.22 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Marktplatz 1, 48712 Gescher
Telefon:0254260101
Fax:02542606101
E-Mail:standesamt@gescher.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 und Do 14:00 - 18:00 Uhr
(7)
Standesamt
16.53 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Schleusenwall 5, 46395 Bocholt
Telefon:02871953654
Fax:02871953657
E-Mail:standesamt@mail.bocholt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(6)
Standesamt
17.03 km von Borken (Landkreis)
Anschrift:Markt 3, 48703 Stadtlohn
Telefon:0256387340
Fax:02563879340
E-Mail:info@stadtlohn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14:30-16:30 Uhr und Do 14:30-17:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Borken (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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