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Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132099 |
Fax: | 0220213102270 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202140 |
Fax: | 0220214702809 |
E-Mail: | info@bergischgladbach.de |
Anschrift: | Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
Fax: | 02191162886 |
E-Mail: | zulassungsbehoerde@remscheid.de |
Anschrift: | Gasstr. 22, 42657 Solingen |
Telefon: | 02122903677 |
Fax: | 02122903679 |
E-Mail: | kfz-zulassungsbehoerde@solingen.de |
Anschrift: | Haus-Vorster-Str. 8, 51379 Leverkusen |
Telefon: | 021440636454 |
Fax: | 021440636475 |
E-Mail: | postmaster@stadt.leverkusen.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 0210499111 |
E-Mail: | sva.langenfeld@kreis-mettmann.de |
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mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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