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Standesämter im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Standesamt
14.45 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
Telefon:022419000
Fax:02241900800
E-Mail:rathaus@troisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo-Di, Do 13:30-16 Uhr
(4)
Standesamt
18.24 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Telefon:022895440
Fax:02289544123
E-Mail:zentrale@wachtberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Standesamt
19.29 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Hauptstraße 57, 53804 Much
Telefon:022456814
Fax:022456850
E-Mail:buergerhotline@much.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(1)
Standesamt
20.46 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Am Rathaus 7, 53347 Alfter
Telefon:02286484117
Fax:02286484199
E-Mail:standesamt@alfter.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(7)
Standesamt
21.22 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel
Telefon:022089466313
Fax:02208946629
E-Mail:info@niederkassel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
(4)
Standesamt
21.65 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Rathausstr. 12, 51570 Windeck
Telefon:02292601102
Fax:02292601300
E-Mail:buergermeister@gemeinde-windeck.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(11)
Standesamt
21.92 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Rathausstr. 2, 53332 Bornheim
Telefon:02222945411
Fax:02222945126
E-Mail:info@stadt-bornheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Standesamt
24.56 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Siebengebirgsring 4, 53333 Meckenheim
Telefon:022259170
Fax:02225917100
E-Mail:stadt.meckenheim@meckenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12.30 Uhr und Mo 14.00-18.00 Uhr
(4)
Standesamt
28.63 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Telefon:02226917209
Fax:02226917345
E-Mail:infothek@stadt-rheinbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Fr 8-11:30 Uhr
(2)
Standesamt
31.02 km von Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift:Rathausstraße 115, 53913 Swisttal
Telefon:02255309321
Fax:02255309899
E-Mail:gemeinde.swisttal@swisttal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
11 - 20 von 20
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Rhein-Sieg-Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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