Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 0276181344 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.de |
Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261885101 |
Fax: | 02261885100 |
E-Mail: | amt51@obk.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261872220 |
Fax: | 02261876218 |
E-Mail: | rathaus@stadt-gummersbach.de |
Anschrift: | Weidenauer Str. 211-213, 57076 Siegen |
Telefon: | 02714042226 |
E-Mail: | jugendamt@siegen-stadt.de |
Anschrift: | Grünestraße 12, 58840 Plettenberg |
Telefon: | 023919230 |
Fax: | 02391923128 |
E-Mail: | post@plettenberg.de |
Anschrift: | Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen |
Telefon: | 02713331310 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
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Im südlichen Nordrhein-Westfalen ist der Kreis Olpe gelegen, welcher Teil des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist. Dieser Kreis in der Region Südwestfalen gliedert sich neben der Kreisstadt Olpe auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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