Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gummersbacher Str. 41a, 51645 Gummersbach |
Telefon: | 02261883633 |
Fax: | 02261883681 |
E-Mail: | amt36@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132275 |
Fax: | 0220213102596 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
Fax: | 02191163261 |
E-Mail: | verkehrsregelung@remscheid.de |
Anschrift: | Gasstr. 22, 42657 Solingen |
Telefon: | 02122903707 |
Fax: | 02122903714 |
E-Mail: | post@solingen.de |
Anschrift: | Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen |
Telefon: | 02144063600 |
Fax: | 02144063602 |
E-Mail: | postmaster@stadt◦leverkusen.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241133939 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Etwa 30 km östlich von Köln befindet sich die Gemeinde Lindlar. Sehenswert sind unter anderem das Bergische Freilichtmuseum, die St. Severin-Kirche, die Burgruine Eibach und das Schloss Heiligenhoven.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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