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Stadtkassen im Landkreis Märkischer Kreis - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Iserlohn
4.77 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn
Telefon:023712170
Fax:023712172975
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kasse Hemer
4.9 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Telefon:023725510
Fax:023725515000
E-Mail:post@hemer.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kasse Altena
7.16 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena
Telefon:023522090
Fax:02352209203
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kasse Neuenrade
7.38 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Alte Burg 1, 58809 Neuenrade
Telefon:0239269331
Fax:0239269348
E-Mail:post@neuenrade.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(0)
Kasse Nachrodt-Wiblingwerde
7.62 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Hagener Str. 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon:02352938325
Fax:02352938350
E-Mail:post@nachrodt-wiblingwerde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr sowie Di+Do 14.00 - 17.00 Uhr
(1)
Kasse Balve
8.24 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Widukindplatz 1, 58802 Balve
Telefon:023759260
Fax:02375926160
E-Mail:post@balve.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14:30-17 Uhr
(0)
Kasse Werdohl
10.1 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Goethestraße 51, 58791 Werdohl
Telefon:02392917395
Fax:02392917305
E-Mail:b.meimann@werdohl.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr sowie 14-16 Uhr
Di+Fr 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
(0)
Stadtkasse Menden
11.04 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Neumarkt 5, 58706 Menden
Telefon:023739030
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kasse Lüdenscheid
16.16 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid
Telefon:02351170
Fax:02351171702
E-Mail:stadt@luedenscheid.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Stadtkasse Plettenberg
17.27 km von Märkischer Kreis
Anschrift:Grünestr. 12, 58840 Plettenberg
Telefon:023919230
Fax:02391923166
E-Mail:info@plettenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Märkischer Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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